Sponsorenlauf für die Freiplatz am 4. September 2010

August 9, 2010

Einmal mehr steht es kritisch um die finanzielle Lage der Freiplatzaktion. Deswegen organisiert die Freiplatzaktion am Samstag 04.09.2010 einen Sponsorenlauf in Zürich. Damit dies zu einem vollen Erfolg wird, sind wir angewiesen auf Ihre sportliche Beteiligung und/oder auf Ihre finanzielle Unterstützung der LäuferInnen. Auch einige HelferInnen werden gebraucht – weitere Infos erhalten Sie hier.

Härtefallkommission und Regierungsrat Hollenstein beurteilen Härtefallgesuche sehr restriktiv

Juli 23, 2010

Pressecommuniqué vom 22.07.2010, erschienen im Tages-Anzeiger und der Limmattaler Zeitung

Aufgrund des zunehmenden öffentlichen Drucks auf die Zürcher Härtefallpraxis wurde vor einem Jahr eine Härtefallkommission ins Leben gerufen. Diese ist seit November 2009 tätig. Wir, die Freiplatzaktion, die Sans-Papiers Anlaufstelle und das Solidaritätsnetz Zürich, stellen jedoch fest, dass sich seither die Härtefallpraxis nicht gelockert, sondern sogar erneut verschärft hat. Alle an der Entscheidfindung beteiligten Akteure wenden die von der Bundesverordnung vorgegebenen Härtefallkriterien sehr restriktiv an. Nicht die rechtlichen Vorgaben sondern die politischen Entscheidungsträger bestimmen im Kanton Zürich, wer ein Härtefall ist.

Seit Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes im Januar 2007 besteht für den Kanton Zürich die Möglichkeit, abgewiesene asylsuchende Personen zu regularisieren. Dies unter folgenden Bedingungen: Die Betroffenen müssen sich während mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufgehalten haben, ihr Aufenthaltsort muss stets bekannt gewesen sein und sie müssen fortgeschritten integriert sein. Seit 2008 wurde wiederholt publik gemacht, dass das Zürcher Migrationsamt im kantonalen Vergleich einen äusserst restriktiven Kurs in der Härtefallpraxis fährt. Aufgrund des zunehmenden öffentlichen Drucks gegenüber dieser Praxis wurde Ende April 2009 eine Härtefallkommission ins Leben gerufen. Deren Aufgabe ist es, zu Entscheiden des Migrationsamtes Empfehlungen abzugeben. Weicht die Empfehlung von derjenigen des Migrationsamtes ab, so obliegt es Regierungsrat Hans Hollenstein, endgültig zu entscheiden.
Die Zahl der bereits gemachten Empfehlungen der Kommission wurde Ende Mai veröffentlicht. Die Härtefallkommission hat sich zu 31 Härtefallgesuchen geäussert und dabei in 5 Fällen die Gutheissung des Gesuchs empfohlen. Über 4 Härtefallgesuche hat Regierungsrat Hollenstein bisher befunden und davon 2 gutgeheissen. Damit ergibt sich für die im Kanton Zürich ab dem 1. September 2009 eingegangenen Härtefallgesuche per Ende Mai 2010 folgende Bilanz: 31 Gesuche, 3 Gutheissungen (davon eine Gutheissung direkt über das Migrationsamt). Dieses Resultat bedeutete jedoch nicht, dass langjährig anwesende, abgewiesene Asylsuchende nicht integriert sind. Wir stellen vielmehr fest, dass sich die Härtefallpraxis seit Arbeitsaufnahme der Kommission im November 2009 nicht gelockert, sondern sogar erneut verschärft hat. Alle an der Entscheidfindung beteiligten Akteure – das Migrationsamt, die Härtefallkommission und Regierungsrat Hollenstein – wenden die Härtefallkriterien sehr restriktiv an.

Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat gemäss unseres Wissens von den, seit Inkrafttreten der Verordnung zur Härtefallkommission (1. September 2009), eingereichten Härtefallgesuchen gerade noch eines gutgeheissen. Noch dazu hat es verschiedentlich Personen, denen unbekannter Aufenthalt vorgehalten wurde, das rechtliche Gehör hierzu unterschlagen. Das Migrationsamt hat damit die zwischenzeitlich leicht liberalisierte Praxis, in denen es über 30 Gesuche guthiess (ca. April bis Ende 2009), rückgängig gemacht und ist auf die alten Pfade zurückgekehrt.

Enttäuschend arbeitet die Härtefallkommission: Von den 31 Empfehlungen sind uns 20 bekannt. In den uns vorliegenden Empfehlungen ist nun deutlich geworden, dass die Kommission die vom Migrationsamt definierten, äusserst strengen Kriterien zur Bemessung von Integration unhinterfragt übernimmt: Die sehr hohen Anforderungen an die Deutschkenntnisse (Niveau B1), die Teilnahme am Erwerbsleben, den Leumund sowie die Offenlegung der Identität werden damit von der Kommission mitgetragen. Und dies, obschon die bundesrechtliche Weisung, die damals ja von Regierungsrat Hollenstein verlangt worden war, deutlich geringere Anforderungen an die Kriterien zuliesse. Die Kommission setzt ausserdem in jedem Fall eine erfolgreiche Teilnahme am Erwerbsleben voraus und verzichtet damit auf eine einzelfallgerechte Gewichtung der Kriterien. Insbesondere der Gesundheitszustand – ein vorgegebenes Kriterium der Bundesverordnung – wird in der Entscheidfindung in keiner Weise berücksichtigt (in den uns vorliegenden Fällen beispielsweise eine HIV-Infektion und eine Posttraumatische Belastungsstörung mit erhöhter Suizidalität). Geradezu skandalös mutet eine Empfehlung an, in der die Kommission die Härtefalleigenschaft vorwiegend mit der Begründung verneinte, dass der Gesuchsteller sich seiner eigenen Ausschaffung widersetzt habe („Negativ fällt aber ins Gewicht, dass der Gesuchsteller die Vollzugsbemühungen der Behörden hartnäckig verhindert und sich seiner Ausschaffung aktiv widersetzt hat.“). Dies, obschon er hier seit Jahren mit seiner aufenthaltsberechtigten Partnerin und deren Kind zusammen lebt und ansonsten einwandfrei integriert ist.
Die Härtefallkommission hat es somit verpasst, eigene Akzente zu setzen und sich für sehr gut integrierte, abgewiesene Asylsuchende einzusetzen. Damit entsteht der Verdacht, dass es sich bei der Härtefallkommission bloss um ein politisches Feigenblatt handelt.

Zur grössten Enttäuschung gibt sodann Regierungsrat Hollenstein Anlass: Von den vier beurteilten Härtefallgesuchen, deren Gutheissung die Kommission zuvor empfahl, lehnte er zwei ab. Beide Entscheide liegen uns vor. Bei einer 25-jährigen Kongolesin, die als Minderjährige in die Schweiz reiste, sehr aktiv am Erwerbsleben teil nahm, sozial bestens vernetzt ist, sich sprachlich sehr gut ausdrücken kann und in der DR Kongo über kein tragfähiges soziales Netz mehr verfügt, ging Hollenstein gleichwohl davon aus, die junge Frau sei „nicht überdurchschnittlich in die schweizerische Gesellschaft integriert“. Die Möglichkeiten einer Wiedereingliederung im Heimatland seien gegeben, denn dort lebten noch der zwölf Jahre jüngere Bruder sowie eine Tante. Ausserdem befinde sich die Frau „in einem anpassungsfähigen jugendlichen Alter“ und habe ihre ersten 17 Lebensjahre im Heimatland verbracht. Die Rückkehr ins Heimatland sei daher zuzumuten. Schliesslich bringt Hollenstein im Entscheid erstmals explizit zum Ausdruck, dass er die vom Migrationsamt gestellte Anforderung an die deutsche Sprache (B1) stütze.

Der Kanton Zürich weigert sich somit faktisch weiterhin, langjährig in der Schweiz anwesende und gut integrierte abgewiesene Asylsuchende zu regularisieren und ihnen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Die Härtefallkommission hat die Chance vertan, das Heft selbst in die Hand zu nehmen und eine eigenständige, liberalere Praxis zu entwickeln. Ein Blick auf die Bundesweisung zu den Härtefällen aus dem Asylbereich zeigt jedoch, dass dies ohne Weiteres möglich wäre. Und Regierungsrat Hollenstein zeigt mit seinen Entscheiden, dass er die restriktive Praxis seines Migrationsamtes de facto (seit jeher) befürwortet. Und so bleibt die absurde Situation aufrecht erhalten, dass einer angewiesenen asylsuchenden Person, die im Kanton Waadt als Härtefall anerkannt wird, im Kanton Zürich vorgehalten würde, sie sei zu wenig integriert und daher nicht eines Härtefalls würdig. In Zürich bestimmen eben nicht die rechtlichen Vorgaben sondern die politische Entscheidungsträger, wer ein Härtefall ist.

Zürich, 19. Juli 2010
Freiplatzaktion Zürich, Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich, Solidaritätsnetz Zürich

Kontaktpersonen:
Samuel Häberli (Freiplatzaktion, Solidaritätsnetz): 077 / 422 57 48
Bea Schwager (Sans-Papiers Anlaufstelle): 079 / 543 45 33

Die Freiplatzaktion sucht Vorstandsmitglieder

Juni 25, 2010

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