Nicht alle Roma aus Serbien werden weggewiesen!
Die NZZ informiert in ihrer heutigen Ausgabe, dass die Asylgesuche von Roma aus Serbien gegen Ende des letzten Jahres angestiegen seien. Im Artikel wird dabei festgehalten, dass die Situation für Roma in Serbien zwar sehr schwierig sei (Zugang zu Bildung, medizinischer Infrastruktur, Arbeit), diese jedoch in der Schweiz kaum je Asyl erhielten und die Gesuchszunahme das Bundesamt für Migration (deshalb) vor Probleme stelle.
Durch den Beitrag wird das Bild vermittelt, als ob Asyl suchenden Roma aus Serbien gar nie eine Aufenthaltsberechtigung erteilt würde und alle die Schweiz ohnehin wieder verlassen müssten. Dies ist jedoch unzutreffend. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2009 (BVGE 2009/51) auf Grundlage von Länderberichten die sehr schwierigen Bedingungen von Roma in Serbien anerkannt: „Neben den Problemen, die mit der Erlangung eines gesicherten rechtlichen Status verbunden sind, sehen sich die Roma, Ashkali und Ägypter generell einem Klima der behördlichen Diskriminierung einerseits und der Feindseligkeiten und Angriffe eines Teils der Gesellschaft andererseits ausgesetzt. So werden sie regelmässig Opfer physischer und verbaler Gewalt und von Sachbeschädigung. Der Zugang zur Gesundheitsfürsorge und anderen sozialen Diensten ist wesentlich erschwert. Zahlreiche Quellen berichten auch von aktiver polizeilicher Gewalt oder von deren Passivität und mangelndem Schutzwillen.“ Das Bundesverwaltungsgericht trägt diesen prekären Bedingungen - wenn auch sehr restriktiv und unserer Meinung nach bei Familien und Kranken viel zu zurückhaltend – in Einzelfällen deshalb Rechnung und hat in der Vergangenheit wiederholt Asyl suchenden Roma aus Serbien eine vorläufige Aufnahme (F-Bewilligung) erteilt. Es gibt also auch Asyl suchende Roma, die den Schutz der Schweiz nach geltendem Recht benötigen!