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Änderung des Sozialhilfegesetzes - Abstimmung vom 24. September

Position der Freiplatzaktion Zürich zur "Aufhebung von Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene"

Der Zürcher Kantonsrat hat Anfang April mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Sozialhilfe für Menschen mit vorläufiger Aufnahme drastisch zu kürzen. Statt Sozialhilfe nach SKOS-Richtlinien soll künftig wieder, wie bis 2011, die sogenannte „Asylfürsorge“ ausgerichtet werden. Dies entspricht einer Kürzung der Sozialhilfegelder von 30 bis 40 Prozent. Eine Familie mit zwei Kindern soll also künftig statt Fr. 2‘100.- Grundbedarf nur noch Fr. 1‘400.- erhalten. Mit der Rückkehr zur „Asylfürsorge“ werden zudem auch kantonale „Integrationsleistungen“, die Deutschkurse und berufliche Einstiegsmöglichkeiten ermöglichen, eingestellt.

Eine Mehrheit des Kantonsrates ist der Meinung, Sozialhilfeleistungen nach den SKOS-Richtlinien setze – weil zu hoch - „falsche Anreize“. Es bestünde dadurch geringe Aussicht auf Ablösung von der Sozialhilfe. Diese Argumentation ist falsch und realitätsfremd. Aus folgenden Gründen:
Erstens: Viele vorläufig aufgenommene Erwachsene können aufgrund ihrer Verletzlichkeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten und sind deshalb dauerhaft auf (ergänzende) Sozialhilfe angewiesen. Eine vorläufige Aufnahme erhält nämlich, wer aus Bürgerkriegsländern flüchtet, schwer krank oder in Begleitung von (kleinen) Kindern ist. Die Erteilung des Status setzt also häufig Verletzlichkeit geradezu voraus. Umso wichtiger sind vor diesem Hintergrund finanzielle Grundlagen für ein menschenwürdiges Leben sowie sprachliche und berufliche Unterstützungsleistungen.
Zweitens: Diejenigen Menschen mit vorläufiger Aufnahme, die erwerbsfähig sind, sehen sich mit strukturellen Barrieren konfrontiert. Viele Arbeitgeber sehen von der Anstellung einer vorläufig aufgenommenen Person ab. Sie bevorzugen Personen mit Aufenthaltsbewilligung (B), Niederlassungsbewilligung (C) oder Schweizer Pass – weil sie nicht wissen, dass vorläufig dauerhaft bedeutet. Die administrative Prozeduren für den Erhalt einer Arbeitsbewilligung wurden zudem erst im vergangenen Dezember abgeschafft. Entscheidend sind bei diesen Rahmenbedingungen deshalb günstige Startchancen: gute Deutschkenntnisse und berufliche Vorerfahrungen.

Eine Mehrheit des Kantonsrates setzt mit seinem Beschluss eine Gruppe von Menschen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus bewusst herab. Der Beschluss verstösst gegen demokratische Prinzipien:
Er missachtet, dass vorläufig aufgenommene Menschen ein fester Bestandteil dieser Gesellschaft sind und es auch in Zukunft sein werden – mindestens 80 Prozent aller Menschen mit F-Status bleiben dauerhaft in der Schweiz. Menschen mit vorläufiger Aufnahme sind Mitbürger_innen! Ihnen gebühren daher Rechte, wie es sich für eine demokratische Gesellschaft gehört. Beispielsweise das Recht auf Gewährung von Sozialhilfe nach SKOS-Richtlinien inklusive „Integrationsleistungen“, wie es im gegenwärtigen Sozialhilfegesetz des Kantons – noch – verankert ist. Dieses Recht ist ein elementares Recht, da es Grundlage für ein menschenwürdiges Leben ist. Denn es ermöglicht eine (mindestens minimale) Teilhabe an dieser Gesellschaft. Die sogenannte „Asylfürsorge“ hingegen führt zu einem Leben in Prekarität und Isolation – und zwar auf Dauer.

Der Beschluss des Kantonsrates diskriminiert Menschen, die fester Bestandteil dieser Gesellschaft sind. Allein aufgrund des Aufenthaltsstatus werden einer Gruppe von Mitbürger_innen - mit falschen und realitätsfremden Argumenten - Rechte entzogen und wird deren Ausgrenzung bewusst in Kauf genommen.


Die Freiplatzaktion Zürich hat sich dem Komitee "Integrationsstopp Nein" (www.integrationsstopp-nein.ch) angeschlossen und mit diesem erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 24. September 2017 gelangt die Vorlage zur Abstimmung.

Wir sagen deshalb: Ja zum Recht auf Rechte und zum Abbau von Barrieren, Nein zu Diskriminierung und Ausgrenzung. NEIN zur Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig aufgenommene Menschen!

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